Diesem Thema widmet sich die DWA-Arbeitsgruppe ES-2.8, zu der unser Kollege Jan-Henrik Kruse gehört und veröffentlichte hier einen Arbeitsbericht in der KW Korrespondenz Wasserwirtschaft 11/23 (https://de.dwa.de/de/kw-korrespondenz-wasserwirtschaft.html).
Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat die Dringlichkeit von gezielter Vorsorge für Hochwasser- und Starkregenüberflutungen nachdrücklich aufgezeigt. Die Bundesregierung verspricht in Ihrem Koalitionsvertrag bundeseinheitliche Standards für die Bewertung von Risiken und Erstellung von Gefahren- und Risikokarten einzuführen. Die Arbeitsgruppe sieht jedoch bei der Umsetzung noch deutliche Defizite. Insbesondere im Bezug auf eine integrale Bewertung aus Starkregen- und Hochwassergefahren.
So stehen unter anderem folgende Aspekte einer Umsetzung bundeseinheitlicher Standards entgegen:
Bei größeren Gewässern und abgelegenen Flussgebieten können Hochwasser- und Starkregenereignisse sowie daraus resultierende Sturzfluten klar voneinander unterschieden werden. Bei kleineren und mittleren Gewässern ist jedoch eine klare Abgrenzung zwischen Sturzflut und Flusshochwasser nicht möglich, da Überflutungen oft durch eine Kombination von oberflächlichem Abfluss und ausuferndem Gewässer entstehen. Die Entwicklung einheitlicher Standards zur Bewertung von Hochwasser- und Starkregenüberflutungen betrifft direkt die Schnittstelle zwischen dem Hochwasserrisikomanagement von Gewässern und dem urbanen Starkregenrisikomanagement sowie den Leitlinien einzelner Bundesländer.
Die Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit das DWA Merkblatt 121 (DWA-M-121), welches verschiedene Lösungsansätze aufzeigen soll.
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