top of page

Objektplanung

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure versteht unter der Objektplanung die Planung von

 

  • Gebäuden und Innenräumen,

  • Freianlagen,

  • Ingenieurbauwerken

  • und Verkehrsanlagen

Die Planung aller gelisteten Objekte gehört zu unserem Leistungsportfolio.

Unter den Fachbereichen bei WISSEN sind ausgewählte Leistungen gelistet, die von uns angeboten werden.

Bei Fragen zum Leistungsportfolio oder konkreten Projektanfragen können Sie sich gerne bei unseren Fachbereichsleitern melden.

 

WIR freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

bottom of page