top of page
Objektplanung
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure versteht unter der Objektplanung die Planung von
-
Gebäuden und Innenräumen,
-
Freianlagen,
-
Ingenieurbauwerken
-
und Verkehrsanlagen
Die Planung aller gelisteten Objekte gehört zu unserem Leistungsportfolio.
Unter den Fachbereichen bei WISSEN sind ausgewählte Leistungen gelistet, die von uns angeboten werden.
bottom of page