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Fachgutachten

Im Zulassungsverfahren für Pläne und Projekte wird die Vorlage von natur- und artenschutzrechtlichen Unterlagen für die Genehmigung benötigt. Dies betrifft bspw. die Bewertung von Eingriffen nach § 14 BNatSchG in den Natur- und Landschaftshaushaltes und die Einschätzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG.

 

Es wurden bereits verschiedenste Projekte von unserem Team naturfachlich begleitet und bewertet. Hierzu zählen bspw. die Erweiterung und der Umbau von Kläranlagen, Gewässerrenaturierungen, der Bau von Regenrückhaltebecken und private Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB.

Folgendes Leistungsspektrum bieten wir Ihnen an:

 

  • Fachbeitrag Naturschutz mit Eingriffsbewertung und Kompensationsbilanzierung nach aktuellen fachlichen Vorgaben

  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung

  • Fachbeitrag Artenschutz

  • Biotopkartierung mit Bewertung des Schutzstatus nach § 30 BNatSchG und § 15 LNatSchG

  • FFH-Vorprüfung

  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

  • Umweltberichte nach BauGB

Können wir Sie unterstützen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich gerne an unsere Abteilungsleitung:

 

Laura Berresheim, M. Sc.

       l.berresheim@siekmann-ingenieure.de

WIR freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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