Die hohen Anforderungen an die Klärschlammentsorgung durch die Novellierung der Klärschlammverordnung 2017 wirken sich auch auf zukünftige Ausschreibungen aus.
Der Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.5, kürzlich erschienen in der Korrespondenz Abwasser (KA) 06/24, soll bei den aufwändigen Vergabeverfahren, in Form eines Fragenkatalogs, mit entsprechenden Antworten, als Hilfestellung für Auftraggeber und Bieter im Bereich der Klärschlammbehandlung und -entsorgung dienen.
Schwerpunkte sind: Rechtliche Grundlagen; Vorbereitung des Vergabeverfahrens; Schätzung des Auftragswertes; Verfahrensarten; Rahmenterminplan/Fristen; Eignungsprüfung der Bieter; Zuschlagskriterien; Leistungsbeschreibung und -verzeichnis; Sonstige Vertragsbedingungen; Angebotsphase; Bieterfragen; Angebotsprüfung; Aufhebung des Vergabeverfahrens; Wertung und Zuschlag; Rügen und Nachprüfungsverfahren. Hinsichtlich weiterer Details sei auf den vollständigen Bericht in der KA 06/24 verwiesen (https://de.dwa.de/de/ka-korrespondenz-abwasser-abfall.html).
Der Fragenkatalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher wird empfohlen, im Einzelfall die Unterstützung eines auf Entsorgungsfragen spezialisierten Beraters oder einer auf Vergaberecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Betracht zu ziehen.
Weitere Fragen können auch an die DWA unter ausschreibung-klaerschlamm@dwa.de gerichtet werden, diese werden dann unter anderem von unserem Geschäftsführer Dr. Thomas Siekmann als Sprecher der DWA-Arbeitsgruppe KEK 1.5 in regelmäßigen Abständen diskutiert und gegebenenfalls im Arbeitsbericht ergänzt.
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