Die Bundesrepublik und hier im Besonderen das Land Rheinland-Pfalz war in den vergangenen Jahren vermehrt von Hochwasser- und Starkregenereignissen bzw. daraus resultierenden Sturzfluten betroffen. Ursächlich hierfür waren neben dem Ausufern von Fließgewässern innerhalb der Kommunen auch die hohen Oberflächenabflüsse.
Während für Gewässer I. und II. Ordnung, wie zum Beispiel Rhein und Ahr, Gefahren- und Risikoinformationen vorliegen und öffentlich zugänglich sind, ist die Überflutungsgefährdung durch Starkregen bzw. hieraus resultierenden Sturzfluten auf Oberflächen und in kleineren Gewässern i. d. R. weitestgehend ungeklärt. Geoinformationssystem-gestützte Analysen, wie die dem Hochwasserinformationspaket des Landes Rheinland-Pfalz zugrundeliegende, liefern hier erste Hinweise.
Ein aktuelles Hochwasserrisikomanagement forciert eine Abkehr vom Sicherheitsdenken und schult den Umgang mit Risiken. Für die Hochwasservorsorge bedeutet dies, dass zwar
i. d. R. wesentliche Gefahrenpunkte bekannt sind, dies aber keinesfalls Hochwasser bzw. eine hieraus resultierende Gefährdung in anderen Bereichen ausschließt. Ferner ist auch der Einfluss von Maßnahmen in kritischen Gebieten begrenzt.
Einen 100 %-tigen Hochwasserschutz wird es nie geben.
Der Risikokommunikation kommt daher eine entscheidende Bedeutung zu. Die Sensibilisierung potentiell Betroffener bildet in der Hochwasser- und Starkregenvorsorge ein wesentliches Element.
Hochwasser- und Starkregenvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Betroffenen, Kommunen und dem Staat. Wir durften bereits mehr als 100 Kommunen bei der Erstellung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten planerisch begleiten.
Neben Maßnahmen durch die öffentliche Hand ist die Umsetzung lokaler Objektschutzmaßnahmen durch Privatpersonen zwingend erforderlich. Gerne stehen wir hier beratend zur Seite!
Darüber hinaus können durch detaillierte Modelle, Simulationen und Prüfungen quantitativ sowie qualitativ weitere Informationen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge geliefert werden.
Unsere Beratungs- und Planungsleistungen zur „Hochwasser- und Starkregenvorsorge“ beinhalten: