Bei allen Maßnahmen, die ein Gewässer betreffen, ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) zu beachten, die im Dezember 2000 in Kraft getreten ist. Mit dieser Richtlinie gibt die EU ihren Mitgliedsstaaten vor, die Gewässer innerhalb der EU in einen mindestens guten Zustand zu versetzen.
Seit der Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme am 22.12.2021 befinden wir uns im 3. Bewirtschaftungszyklus, der die Erreichung des guten Zustandes (Zielerreichung) bis Dezember 2027 vorschreibt.
In Rheinland-Pfalz wurde bereits seit 1994, durch das Programm „Aktion Blau", eine Vielzahl von Projekten erfolgreich umgesetzt. Dieses wichtige Instrument, zur Umsetzung der WRRL in Rheinland-Pfalz, wurde im September 2011 zur „Aktion Blau +" erweitert und dient hier als bedeutendes Element für Maßnahmen der Strukturverbesserung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die Einfluss auf die Oberflächen- oder Grundwasserkörper haben können, sind das „Verschlechterungsverbot" und das „Zielerreichungsgebot" der EU-WRRL entsprechend darzulegen.
Eine weitere zukünftig bedeutende Aufgabe stellt auch die Verringerung und Bewältigung der nachteiligen Auswirkungen von Hochwasser auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die Wirtschaft, die Infrastruktur und die Kultur dar. Die Grundlage zur Entwicklung geeigneter Handlungsstrategien und entsprechender Maßnahmen auf diesem Gebiet bildet die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL).
Unsere Beratungs- und Planungsleistungen „rund um das Gewässer" beinhalten: