Seit Oktober 2017 gilt die neue Klärschlammverordnung. Die Änderungen in der neuen Verordnung sind so komplex, dass eine neu gegründete DWA-Arbeitsgruppe den Klärschlammerzeugern kleiner und mittlerer Kläranlagen mit Berichten und Informationen beratend zur Seite stehen möchte. Unser Mitarbeiter Dr. Thomas Siekmann wurde zum stellvertretenden Sprecher dieser Arbeitsgruppe gewählt.
In ihrem ersten Arbeitsbericht mit dem Titel „Auswirkungen der neuen Klärschlammverordnung auf die Klärschlammentsorgung“, erschienen in der DWA-Zeitschrift „KA Korrespondenz Abwasser Abfall“ Ausgabe 08-2018, befasst sich die Arbeitsgruppe mit den Auswirkungen der neuen Verordnung auf die bodenbezogene Verwertung und die thermische Behandlung bzw. Entsorgung. Den kompletten Beitrag können Sie nachfolgend downloaden.